Datenschutzbehörde
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Görlitz
Sächsische Polizei nutzte automatisierte Gesichtserkennung in Ermittlungsverfahren – Datenschutzbehörde sieht keine Rechtsgrundlage
Polizei in Sachsen verwendet Gesichtserkennung in 21 Verfahren – Datenschutzbehörde sieht keine Rechtsgrundlage. Erfahren Sie mehr!