Hautkrankheit
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Dithmarschen
Sommerekzem nach Pferdekauf: Gericht bestätigt keine Rückgabepflicht
Ein Urteil des Landgerichts München I klärt, dass Sommerekzem nach Übergabe kein Rückgabegrund ist, wenn keine Beweise vorliegen.
Ein Urteil des Landgerichts München I klärt, dass Sommerekzem nach Übergabe kein Rückgabegrund ist, wenn keine Beweise vorliegen.