Nutzungsausfallentschädigung
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Oldenburg
Oldenburg Urteil: Versicherung muss Nutzungsausfall für 148 Tage zahlen
Nach einem Unfall hat der Fahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, auch bei längeren Reparaturen. Das OLG Oldenburg entschied.
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Oldenburg
OLG Oldenburg: Nutzungsausfallentschädigung trotz Mietwagen-Rückgabe
Unfallopfer haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, auch bei längerer Reparaturdauer. OLG Oldenburg urteilt zugunsten des Geschädigten.
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Deutschland
„Oberlandesgericht Oldenburg: Nutzungsausfall nach Unfall auch ohne Mietwagen“
Nach einem Unfall hatte ein Autofahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. OLG Oldenburg bestätigt: Auch bei längerer Reparatur zahlt die Versicherung.
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Deutschland
„Oberlandesgericht Oldenburg: Nutzungsausfall nach Unfall auch ohne Mietwagen“
Nach einem Unfall hatte ein Autofahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. OLG Oldenburg bestätigt: Auch bei längerer Reparatur zahlt die Versicherung.
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Deutschland
„Oberlandesgericht Oldenburg: Nutzungsausfall nach Unfall auch ohne Mietwagen“
Nach einem Unfall hatte ein Autofahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. OLG Oldenburg bestätigt: Auch bei längerer Reparatur zahlt die Versicherung.
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Deutschland
„Oberlandesgericht Oldenburg: Nutzungsausfall nach Unfall auch ohne Mietwagen“
Nach einem Unfall hatte ein Autofahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. OLG Oldenburg bestätigt: Auch bei längerer Reparatur zahlt die Versicherung.
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Deutschland
„Oberlandesgericht Oldenburg: Nutzungsausfall nach Unfall auch ohne Mietwagen“
Nach einem Unfall hatte ein Autofahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. OLG Oldenburg bestätigt: Auch bei längerer Reparatur zahlt die Versicherung.
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Oldenburg
OLG Oldenburg: Versicherung muss Nutzungsausfall trotz Mietwagen zahlen
Das OLG Oldenburg entschied, dass Versicherer auch bei längerer Reparaturzeit Nutzungsausfallentschädigung zahlen müssen.
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Hamburg
OLG Oldenburg: Nutzungsausfallentschädigung auch nach Mietwagen-Rückgabe
Nach einem Urteil des OLG Oldenburg muss der Versicherer Nutzungsausfallentschädigung zahlen, selbst bei langwieriger Reparatur.