Schicksals
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Urteil im Buwog-Prozess: Grasser steht vor dem Gericht des Schicksals!
Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich am 24. März 2025 nicht öffentlich mit den Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren Angeklagten im Buwog-Verfahren. Die Entscheidung über das mögliche Urteil, welches auch eine Haftstrafe für Grasser umfassen könnte, wird am 25. März 2025 um 10:00 Uhr erwartet. Angesichts der Komplexität der Causa rechnen Beobachter mit einer ausführlichen Urteilsbegründung. Grasser wurde im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt, nach einem Schuldspruch wegen Untreue, Geschenkannahme…