Verfassungsrechtliche
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Baden-Baden
Volksbegehren zum neuen Gymnasium in BW: Verfassungsrechtliche Hürden
Volksbegehren „G9 jetzt! BW“ zur Einführung eines neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg abgelehnt – verfassungswidrig und unzulässig.
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Baden-Baden
Volksbegehren zum neunjährigen Gymnasium: Verfassungsrechtliche Hürden
Volksbegehren „G9 jetzt! BW“ zur Einführung eines neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg abgelehnt – verfassungswidrig und unzulässig.