Vergabepraxis
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Deutschland
Bundessozialgericht: Neue Chancengleichheit für MVZ im Allgäu
Das BSG entschied, dass die Nachrangregelung für MVZ nicht bei neuen Vergaben gilt, was Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung hat.
Das BSG entschied, dass die Nachrangregelung für MVZ nicht bei neuen Vergaben gilt, was Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung hat.