Versicherungsrecht
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Oldenburg
Oldenburg Urteil: Versicherung muss Nutzungsausfall für 148 Tage zahlen
Nach einem Unfall hat der Fahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, auch bei längeren Reparaturen. Das OLG Oldenburg entschied.
Nach einem Unfall hat der Fahrer Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, auch bei längeren Reparaturen. Das OLG Oldenburg entschied.