Weinhandel
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München
Urteil zur Alkoholverkaufssperre: 15 Tage für Weinhändler Pierre
In Genf wurde die Strafe für einen Weinhändler, der Alkohol an Minderjährige verkaufte, von 30 auf 15 Tage Verkaufsverbot reduziert.
In Genf wurde die Strafe für einen Weinhändler, der Alkohol an Minderjährige verkaufte, von 30 auf 15 Tage Verkaufsverbot reduziert.