ZOV
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Gießen
Gericht bestätigt: Aufsichtsräte der ZOV sind bezahlte Nebentätigkeit
Im Streit um die Wahl der Aufsichtsräte der OVAG bestätigte das Verwaltungsgericht Gießen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, jedoch bleibt die Debatte um Geschlechterverteilung und Wahlverfahren spannend.