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Thüringen leitet Wandel bei Bezahlkarten für Asylsuchende ein

Neue Flexibilität bei Bezahlkarten für Asylsuchende in Thüringen

Seit einigen Monaten wird über die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete diskutiert. Während bundesweite Regelungen noch ausstehen, haben einige Kommunen in Thüringen bereits eigene Wege beschritten.

Das Thüringer Innenministerium hat angekündigt, dass trotz einer geplanten bundesweiten Regelung kommunale Sonderwege auch weiterhin möglich sein werden. Jede Landkreis und kreisfreie Stadt kann selbst entscheiden, ob sie sich der bundesweiten Kartenlösung anschließen möchten. Die Vergabe des Auftrags für die bundesweite Karte wird Mitte Juli erwartet, gefolgt von einer Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden für eine einheitliche Lösung in Thüringen.

Die Landkreise in Thüringen hatten bereits im Frühjahr eigene Bezahlkarten für Asylsuchende ausgegeben. Während in den Landkreisen die Karten genutzt wurden, sind sie in den kreisfreien Städten bisher noch nicht eingeführt worden.

Die Flexibilität bei der Auszahlung von Bargeld wurde ebenfalls diskutiert. Thüringen schlug einen „Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro“ vor, um regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Diese flexiblere Regelung ermöglicht es den Behörden, auf individuelle Bedürfnisse und regionale Gegebenheiten einzugehen.

Keine Hinweise auf Abwanderung aufgrund regionaler Regelungen

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass Asylbewerber aufgrund der Einführung von Bezahlkarten aus Thüringen abgewandert sind. Die Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa wies Spekulationen von Kommunalpolitikern zurück und betonte, dass Asylsuchende, die eine Bezahlkarte erhalten, an ihren Wohnort gebunden sind.

Die Bezahlkarte dient unter anderem dazu, Geldtransfers an Schleuser oder Familien im Heimatland zu verhindern, die Verwaltung für die Kommunen zu erleichtern und illegale Migration zu erschweren.

NAG

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