Die Stadt Templin steht vor Verzögerungen bei der Erlassung von Grundsteuerbescheiden im ersten Halbjahr 2025. Der Beschluss der Stadtverordneten, das Prinzip der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform umzusetzen, stützt sich auf valide Daten von den Finanzämtern, die jedoch fehlen. Bürger mit Grundbesitz mussten bereits bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, doch das für die Neubewertung notwendige Transparenzregister wird erst im November erwartet, was die Haushaltsaufstellung der Stadt beeinträchtigt.
Die Verantwortlichen kündigten an, den Etatentwurf zunächst auf Basis der alten Hebesätze zu erstellen. Eine mögliche Neubewertung der Hebesätze wird geprüft, doch die Stadt muss weiterhin rechtliche Rahmenbedingungen, empfohlen vom Landkreis, abklären. Währenddessen drängt die Stadt auf eine zügige Verabschiedung der Haushaltspläne, insbesondere angesichts unaufschiebbarer Vergaben wie für einen neuen Dienstleistungsvertrag für Hausmeister- und Reinigungsleistungen. Der Satzungsentwurf soll bis zum 18. Oktober 2023 fertiggestellt und zur Diskussion in den Fachgremien vorgesehen werden. Komplette Details sind hier zu finden.