Ab 2023 müssen CO2-Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen in Mietwohnungen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Diese Regelung im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung soll Anreize für umweltfreundlichere Heiztechnologien schaffen. Christian Handwerk, ein Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, betont, dass es wichtig ist, Vermietern die CO2-Kosten korrekt in Rechnung zu stellen und die Abrechnungen genau zu prüfen. Diese Aufteilung gilt für alle Mietwohnungen, in denen Heizöl, Erdgas oder Fernwärme verwendet wird, jedoch nicht für Gebäude mit zwei Parteien, bei denen der Vermieter selbst wohnt. In diesen Fällen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Zur Aufteilung der CO2-Kosten müssen bestimmte Angaben auf den Rechnungen der Energieversorger ausgewiesen werden, darunter die Treibhausgas-Emissionen und die CO2-Kosten. Mieter, die eine Etagenheizung haben, können ihre Kosten anhand der Brennstoff-Rechnungen berechnen. Bei einer zentralen Heizung sind die Vermieter verpflichtet, ihre Anteile zu ermitteln und korrekt anzuwenden. Und wenn mal die Kostenberechnung fehlt, haben Mieter das Recht, die Heizkosten um drei Prozent zu reduzieren. Weitere Informationen zur CO2-Kostenverteilung sind hier zu finden.