Mainz-BingenUmwelt

Sportboote und Yachten: Verbot im Naturschutzgebiet Fulder Aue

Wassersport, einschließlich Sportbooten, Yachten, Kajaks und Paddle Boards, ist ab sofort im Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue zwischen Bingen und Ingelheim ganzjährig verboten, um Brut- und Zugvögel zu schützen, was insbesondere die Mitglieder des Wasser-Sport-Club Bingen Kempten betrifft, die über eine mögliche Klage nachdenken.

Die neue Verordnung, die seit Ende Juli in Kraft ist, hat weitreichende Konsequenzen für die Wassersportler und Besucher der wunderschönen Auenlandschaft zwischen Bingen und Ingelheim. Die Nutzung von Sportbooten, Yachten, Kajaks und Paddle Boards in diesem Naturschutzgebiet ist nun ganzjährig verboten. Diese Entscheidung wird von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt getroffen und zielt darauf ab, die Zuflucht für eine Vielzahl von Vogelarten in der Region zu sichern.

Ein Schutzgebiet von großer Bedeutung

Das Naturschutzgebiet Fulder Aue-Ilmen Aue erstreckt sich entlang des Rheins auf den Gebieten von Gaulsheim, Nieder-Ingelheim und Frei-Weinheim im Kreis Mainz-Bingen. Die Umgebung ist nicht nur ein wichtiger Lebensraum für Zug-, Brut- und Rastvögel, sondern auch Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Diese Einordnung verdeutlicht die herausragende Bedeutung des Areals für die biologische Vielfalt.

Reaktionen aus der Wassersportgemeinschaft

Der Wasser-Sport-Club Bingen Kempten, dessen Anleger sich in den betroffenen Gebieten befindet, zeigt sich stark betroffen von der neuen Regelung. Im Verein nutzen die Mitglieder die Auenlandschaft häufig für ihre sportlichen Aktivitäten. Die Aussicht, die beliebten Bootsfahrten und das Ankern an sonnigen Tagen aufgeben zu müssen, führt dazu, dass über rechtliche Schritte gegen die Allgemeinverfügung nachgedacht wird, obwohl die Entscheidung hierzu noch nicht getroffen ist.

Verstärkter Naturschutz – ein notwendiger Schritt?

Die Maßnahme hat das Ziel, die ökologischen Gegebenheiten in dem Gebiet nachhaltig zu schützen. Bislang galt das Verbot lediglich in den Wintermonaten vom 15. Oktober bis zum 31. März. Die Entscheidung für ein ganzjähriges Verbot signalisiert die Dringlichkeit, die Artenvielfalt und die Ruhephasen der Vögel besser zu sichern. Der Schutz ist besonders wichtig, um die Lebensbedingungen der Tiere während ihrer Brut- und Winterzeit zu gewährleisten.

Kontrolle der neuen Regelung

Die Durchsetzung des Verbots bringt Herausforderungen mit sich. Es bleibt abzuwarten, wie die Kontrollen zukünftig organisiert werden. Der Landkreis Mainz-Bingen wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Gemäß den Informationen von Bardo Faust, dem Sprecher der Kreisverwaltung, sind Gespräche über die konkreten Kontrollmaßnahmen nach den Sommerferien vorgesehen.

Öffentliche Reaktionen und Ausblick

Während die Wassersportler über die Auswirkungen der Verordnung diskutieren, äußern Umweltschützer und Naturschützer ihre Unterstützung für die neuen Regelungen. Die langfristigen Vorteile für die Natur und die Tierwelt werden als wichtiger Aspekt hervorgehoben. Letztendlich bleibt abzuwarten, wie sich die Meinungen in der Öffentlichkeit entwickeln und ob rechtliche Schritte unternommen werden, um das Verbot zu kippen. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein für den Dialog zwischen Naturschutz und Freizeitgestaltung in der Region.

NAG

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