Mainz-BingenUmwelt

Verbot für Sportboote im Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue

Wassersport im Rhein zwischen Bingen und Ingelheim ist aufgrund einer neuen Allgemeinverfügung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd verboten, um die Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue ganzjährig zu schützen, wobei das Verbot seit Ende Juli sofort in Kraft trat und der Wasser-Sport-Club Bingen Kempten nun über rechtliche Schritte nachdenkt.

Die jüngste Verordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt sorgt für Aufsehen: Ab sofort ist es nicht mehr erlaubt, Sportboote, Yachten, Kajaks und Paddle Boards im Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue zu fahren. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf Freizeitaktivitäten, sondern wirft auch Fragen zur Bedeutung des Naturschutzes in der Region auf.

Hintergrund des neuen Verbots

Das Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue erstreckt sich entlang des Rheins in der Nähe von Bingen, einschließlich Gebieten wie Gaulsheim, Nieder-Ingelheim und Frei-Weinheim im Kreis Mainz-Bingen. Bisher galt der Schutz des Gebiets nur saisonal, vom 15. Oktober bis zum 31. März. Mit der neuen Regelung, die eine ganzjährige Sperrung für motorisierte und nicht motorisierte Wasserfahrzeuge vorsieht, gewinnt das Gebiet an Bedeutung für den Vogelschutz. Die Bruthabitate von Brut-, Zug- und Rastvogelarten sollen geschützt werden, denn das Gebiet gehört auch zum europäischen Natura-2000-Schutznetzwerk.

Regulierung und Kontrolle

Trotz der neuen Beschränkungen bleibt unklar, wie die Einhaltung der Verordnung kontrolliert werden soll. Gespräche zur Überwachung der etwa fünf Kilometer langen Strecke zwischen Ingelheim und Bingen sind für nach den Sommerferien geplant. Bardo Faust, der Sprecher der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, betont, dass die Wasser-Schutzpolizei auch außerhalb der Arbeitszeiten der Naturschutzbehörde Kontrollen durchführen wird. Die genaue Umsetzung dieser Maßnahmen muss noch koordiniert werden.

Reaktionen aus der Gemeinde

Die neue Regelung trifft auf Widerstand unter Wassersportlern. Der Wasser-Sport-Club Bingen Kempten, dessen Anleger in der Nähe der Ilmen-Aue liegt, hat bereits Bedenken geäußert. Viele Mitglieder des Vereins waren häufig im Gebiet aktiv und beklagen, dass ihnen nun die Nutzung eines beliebten Erholungsgebiets verwehrt bleibt. Der Vereinsvorstand zieht in Erwägung, gegen die Verfügung rechtliche Schritte einzuleiten, da die Mitglieder einen Monat Zeit haben, um eine Klage einzureichen.

Ökologische Signifikanz und gesellschaftliche Verantwortung

Der Schritt zur dauerhaften Schutzzone verweist auf eine wachsende gesellschaftliche Verantwortung, den Erhalt der natürlichen Lebensräume zu priorisieren. Dies ist besonders relevant in Zeiten des Klimawandels und der Artenvielfaltkrise. Die Unterstützung des Naturschutzes könnte jedoch im Widerspruch zu den Freizeitwünschen der Bevölkerung stehen, was einen Balanceakt zwischen Umweltschutz und Menschennutzung darstellt.

Insgesamt schafft die neue Verordnung, die einen permanenten Schutz der Auenlandschaft sicherstellt, nicht nur ein wichtiges Signal für den Naturschutz, sondern stellt auch die gesellschaftliche Nutzung von Naturressourcen in den Fokus. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und wie die Gemeinschaft auf die neuen Bestimmungen reagiert.

NAG

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