Ein tragischer Vorfall erschütterte die kleine Gemeinde Stephanskirchen im Raum Rosenheim. Am Abend des 9. Juli verlor ein 22-jähriger Motorradfahrer aus Rosenheim sein Leben bei einem schweren Unfall. Was genau passierte und warum die Staatsanwaltschaft in diesem Fall kein Unfallgutachten anfordert, wirft Fragen auf.
Unfall mit tödlichem Ausgang
Der junge Mann befuhr am besagten Abend den Bahnhofsweg in Stephanskirchen, als er plötzlich die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Infolge dessen kam er von der Straße ab und kollidierte schwer mit einem Laternenmast am Straßenrand. Trotz des Schutzhelms erlitt er lebensgefährliche Kopfverletzungen, an denen er noch am Unfallort verstarb.
War es ein Fahrfehler?
Die Polizei untersucht intensiv die Umstände, die zu diesem tragischen Unfall geführt haben. Laut Robert Maurer, dem Polizeihauptkommissar der Polizeiinspektion Rosenheim, wird vorläufig von einem Fahrfehler als Unfallursache ausgegangen.
Kein Unfallgutachten angefordert
Ungewöhnlicherweise hat die Staatsanwaltschaft in diesem Fall entschieden, kein Unfallgutachten zu beauftragen. Eine Maßnahme, die in der Regel bei Verkehrsunfällen üblich ist. Maurer erklärt, dass in diesem Fall kein strafrechtlicher Hintergrund besteht, sondern lediglich von einem tragischen Vorfall die Rede ist.
Ein düsterer Trend?
Dieser Unfall markiert bereits den zweiten tödlichen Verkehrsunfall in der Region Rosenheim in diesem Jahr. Studien der PI Rosenheim zeigen, dass die Anzahl der Verkehrsunfälle seit 2020 angestiegen ist. Die Zahlen der Jahre 2014, 2015, 2018 und 2019 zeigten jeweils zwei Todesfälle bei Verkehrsunfällen, während es 2017 eine Person und 2016 sogar vier Personen waren. Seit 2020 wurde die Marke von vier Todesopfern nicht mehr unterschritten, mit dem vergangenen Jahr, in dem fünf Personen bei Unfällen ums Leben kamen.
Der regionale Notfallseelsorge stand den betroffenen Familien zur Seite, um sie in dieser schweren Zeit zu unterstützen und tröstende Worte zu spenden.
– NAG