Verkehrsunfallflucht durch Sattelzug – Folgen und Zeugenaussagen
Am 10. Juli 2024 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der B410 nahe Brühlborn, bei dem zwei PKW beschädigt wurden. Der Unfall wurde durch ein Wendemanöver eines Sattelzuges verursacht, bei dem der angebrachte Tiefladeranhänger in die Fahrbahn ragte und ein Hindernis bildete. Dadurch kollidierten zwei PKW miteinander, wobei einer der Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit war. Glücklicherweise kam es zu keiner direkten Kollision mit dem Sattelzug, dessen Fahrer nach dem Vorfall seine Fahrt fortsetzte in Richtung B51/BAB60.
Die Polizeiinspektion Prüm bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang oder zum Sattelzugfahrer geben können, sich unter der Telefonnummer 06551/942-0 oder per E-Mail an pipruem.dgl@polizei.rlp.de zu melden. Die rote Zugmaschine mit weißer Aufschrift auf der Fahrerseite ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal, um den Verursacher des Unfalls zu ermitteln.
Verkehrsunfallfluchten sind ein ernstes Delikt, das sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen für den Verursacher haben kann. Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer ihrer Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sind und im Falle eines Unfalls ihre Pflichten wahrnehmen, um Schaden zu minimieren und die Ermittlungen zu erleichtern.
Die Polizeiinspektion Prüm steht allen Beteiligten zur Verfügung, um den Unfall aufzuklären und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Die Zusammenarbeit von Zeugen und Behörden ist entscheidend, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
– NAG