Gemeindenotfallsanitäter: Ein Erfolgsmodell mit rechtlichen Hürden
Der Gemeindenotfallsanitäter hat sich im Landkreis Vechta als entscheidender Bestandteil der Notfallversorgung etabliert. Doch trotz der positiven Bilanz müssen Hürden überwunden werden, bevor das Konzept vollumfänglich in das niedersächsische Gesundheitssystem integriert werden kann. Ministerin Daniela Behrens hat während eines kürzlichen Besuchs beim Malteser-Rettungsdienst die Notwendigkeit einer rechtlichen Grundlage hervorgehoben.
Der Wert des Gemeindenotfallsanitäters
In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, die Notfallversorgung effizient zu gestalten. Der Gemeindenotfallsanitäter bietet hier eine Lösung: Er kann bis zu 70 Prozent der Patienten, die den Rettungsdienst rufen, direkt vor Ort versorgen. Das bedeutet, dass viele Menschen nicht transportiert werden müssen, was sowohl Ressourcen spart als auch die Wartezeiten verkürzt.
Auf den Punkt gebracht: Positives Feedback aus der Praxis
Lisa Hollinden, eine der zwölf Gemeindenotfallsanitäterinnen im Landkreis Vechta, berichtete aus ihrer praktischen Erfahrung und bestätigte die Wirksamkeit des Modells. Mit jährlich rund 1500 Einsätzen können die Mitarbeiter der vier Wachen oft direkt am Einsatzort helfen. Hollinden und ihr Team sind zudem vernetzt mit anderen medizinischen Dienstleistern, um im Falle ernsterer Notfälle die notwendige Versorgung zu gewährleisten.
Herausforderungen: Rechtliche Unsicherheiten
Das Projekt, das 2019 ins Leben gerufen wurde, hat zwar überzeugende Ergebnisse erzielt, leidet jedoch unter einer fehlenden rechtlichen Planungssicherheit. Ministerin Behrens betonte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Implementierung entscheidend sind, jedoch aufgrund ihrer Komplexität herausfordernd sein könnten. Dies führt zu Frustration bei den Beteiligten, wie Oliver Peters vom Malteser-Rettungsdienst verdeutlichte.
Blick in die Zukunft: Ein Modell für Niedersachsen
Insgesamt sind sich die Verantwortlichen einig, dass der Gemeindenotfallsanitäter ein Erfolgskonzept ist. Landrat Tobias Gerdesmeyer und der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes im Landkreis Vechta, Dr. Christoph Reinke, unterstützten diesen Standpunkt. „Die rechtliche Absicherung ist für alle Leitstellen von großer Bedeutung“, hob Gerdesmeyer hervor. Behrens erklärte, dass man die richtigen rechtlichen Instrumente finden müsse, um die Zukunft dieses Modells zu sichern, um somit auch anderen Regionen Niedersachsens die Vorteile des Gemeindenotfallsanitäters zugänglich zu machen.
Die Diskussion um die rechtlichen Grundlagen verdeutlicht nicht nur die Herausforderungen, mit denen das Projekt konfrontiert ist, sondern auch das Potenzial, das der Gemeindenotfallsanitäter für die gesamte Gesellschaft darstellen kann. Mit einer soliden rechtlichen Grundlage könnte dieser Ansatz als Vorbild für andere Regionen in Deutschland dienen.
– NAG