Verden

Kippt der Staatsgerichtshof die AfD-Wahl? Entscheid im Dezember!

Der Staatsgerichtshof in Bückeburg wird Anfang Dezember entscheiden, ob die Landtagswahl von 2022 aufgrund einer mutmaßlich unrechtmäßigen AfD-Landesliste wiederholt werden muss. Diese Auffassung vertreten der ehemalige FDP-Abgeordnete Marco Genthe und sein Parteifreund Alexander Grafe, die argumentieren, dass die AfD zur Wahl nicht hätte zugelassen werden dürfen. Sie bemängeln, dass die Liste in einer Delegiertenversammlung beschlossen wurde, während die Satzung eine Abstimmung unter allen Mitgliedern erforderte. „Das ist keine Petitesse“, betont Genthe.

Zusätzlich gibt es schwerwiegende Vorwürfe, dass AfD-Politiker Geld für aussichtsreiche Listenplätze bezahlt haben sollen, was die Liste noch fragwürdiger erscheinen lässt. Ein ehemaliger AfD-Politiker, Christopher Emden, berichtete von Angeboten, bis zu 4.000 Euro für Unterstützung bei der Aufstellung zur Wahl zu zahlen. Diese Vorwürfe wurden durch eine Übersicht von Konto-Einzahlungen von aktuellen Abgeordneten in Höhe von über 14.000 Euro untermauert. Ob die Vorwürfe letztendlich zu Neuwahlen führen, entscheidet sich am 9. Dezember, wenn der Staatsgerichtshof beide Klagen verhandelt, wie www.ndr.de berichtet.

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