In Freiburg sorgt eine gerichtliche Entscheidung für Aufregung, denn Bäume in einem Neubaugebiet dürfen gefällt werden, um eine Gasleitung umzuleiten. Obwohl die Umweltschutzorganisation Nabu gegen die Rodung kämpfte, wies das Freiburger Verwaltungsgericht ihren Eilantrag zurück. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig: Sollte der Nabu Berufung einlegen, könnte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erneut darüber urteilen.
Die umstrittene Gasleitung verläuft momentan durch das geplante Stadtviertel Dietenbach. Um die Leitung zu verlegen, sind etwa 3.000 Quadratmeter Bäume betroffen. Auch wenn die Rodung auf Widerstand stößt – aktivistische Baum- Besetzungen inklusive – sah das Gericht die alternativen Vorschläge des Nabu als zu stark einschränkend für die städtischen Pläne an. Zunächst hatte das VG einer Klage des Nabu stattgegeben, während das Regierungspräsidium Karlsruhe später eine zusätzliche Genehmigung erteilte, die zuvor gefehlt hatte. Die Stadt Freiburg kämpfte daraufhin erfolgreich für eine Abweisung des Eilantrags. Das juristische Hin und Her bleibt spannend, denn die Beteiligten können binnen zwei Wochen in Berufung gehen. Weitere Einzelheiten zu dieser Entscheidung findet man auf www.zvw.de.