Waiblingen

Neues Gesetz in Florenz: Vermietung von Wohnungen nur für wenige Tage bald verboten

Florenz reagiert auf Massentourismus: Verbot von Kurzzeit-Vermietungen geplant

Die historische Innenstadt von Florenz wird in Zukunft möglicherweise keine Vermietungen von Wohnungen für nur wenige Tage mehr zulassen. Dies kündigte die neue sozialdemokratische Bürgermeisterin Sara Funaro an. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den negativen Auswirkungen des Massentourismus entgegenzuwirken.

Die Toskana-Hauptstadt mit ihren zahlreichen Museen, Kirchen und Denkmälern leidet stark unter dem Andrang von Touristen. Besonders in der Innenstadt, die bereits seit vielen Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, sind viele Mieter durch kurzfristige Touristenvermietungen verdrängt worden. Dies hat zu hohen Mieten und einem Verlust an Lebensqualität für die ansässigen Bewohner geführt.

Die neue Bürgermeisterin, die erst kürzlich im Amt bestätigt wurde, plant konkrete Maßnahmen, um diese Entwicklung zu stoppen. Sie setzt sich für eine Regulierung der Vermietungspraktiken ein, um die Innenstadt für die Bewohner wieder lebenswerter zu machen. Die genaue Umsetzung dieser Regelung soll in der nächsten Sitzung des Stadtrats diskutiert werden.

Das Verbot von Kurzzeit-Vermietungen ist nur eine von vielen Maßnahmen, die in Florenz erwogen werden, um den Massentourismus einzudämmen. Diskutiert werden auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen langfristig vermieten. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einzigartigkeit der Stadt zu bewahren und das Gleichgewicht zwischen Touristen und Einheimischen wiederherzustellen.

Die Entscheidung, die Vermietung von Wohnungen für nur wenige Tage zu verbieten, ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität in Florenz zu verbessern und die historische Innenstadt vor weiterem Schaden zu schützen. Die Bewohner und Besucher der Stadt hoffen, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, das Gleichgewicht zwischen Tourismus und Wohnraum wiederherzustellen und die Einzigartigkeit von Florenz zu bewahren.

NAG

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