Eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat in Bad Tölz für große Verunsicherung gesorgt. Eine neu errichtete Asylunterkunft darf nicht bezogen werden und könnte möglicherweise sogar abgerissen werden, was Fragen aufwirft: Steht der Landkreis Weilheim-Schongau vor einem ähnlichen Schicksal? Laut Informationen von www.merkur.de herrscht in den zuständigen Ämtern große Unsicherheit. Die bisherigen Annahmen, dass der Bau von Asylunterkünften problemlos abläuft, wurden durch die aktuelle Entscheidung der Richter erschüttert.
Das Landratsamt Weilheim-Schongau teilte mit, dass es für Asylunterkünfte keinerlei speziellen Verfahren gebe, und dass die normalen baurechtlichen Vorschriften gelten. Es gibt derzeit keine laufenden Bauprojekte für Asylunterkünfte mit anhängigen Klagen. Trotzdem bleibt der Bedarf an Unterkünften hoch, und zwischen 2024 und 2026 sollen im Landkreis 26 weitere dezentrale Unterkünfte entstehen. Das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte jedoch weitreichende Folgen für zukünftige Bauprojekte haben, da Richter nun klargestellt haben, dass große Asylunterkünfte nicht ohne weiteres in Wohngebieten gebaut werden dürfen, auch wenn dies laut Bebauungsplan als „sozialer Zweck“ gilt.