Der Beschluss der Außenbereichssatzung in der Ortschaft Achterstadt durch den Gemeinderat von Stadland öffnet zahlreiche neue Möglichkeiten für Bauwillige und die Gemeinde selbst. Die Entscheidung nach monatelangen Debatten und Kontroversen bringt Veränderungen in der kleinen Gemeinde südlich von Schwei.
Gemeinsames Interesse an Veränderungen
Die Einführung dieser Satzung hat zwei Hauptgründe: Zum einen sollen Bewohner die Chance erhalten, bauliche Maßnahmen durchzuführen oder ihre Immobilien zu verbessern. Zum anderen plant die Gemeinde den Verkauf der leer stehenden Schlichtwohnungen in Achterstadt, um finanzielle Mittel für das Haushaltssicherungskonzept zu generieren.
Die Diskussion um die Vorgaben zur Gestaltung der Grundstücke sorgte für Uneinigkeit innerhalb des Gemeinderates. Während die Grünen naturnahe Lösungen favorisierten und Unterstützung von der SPD erhielten, wurden bestimmte Regelungen aus dem Satzungsentwurf gestrichen. Dies beinhaltet die Abgrenzung der Grundstücke mit lebenden Hecken oder Zäunen aus Holz oder Metall bis zu einer Höhe von 80 Zentimetern.
Platz für Neubauten
Die neue Satzung ermöglicht eine ausgewogene Ergänzung der bestehenden Bebauung in Achterstadt. Neben Wohngebäuden sind auch kleinere Gewerbeeinheiten wie Arztpraxen, Büros und Friseursalons sowie Ferienwohnungen erlaubt, sofern sie in einem untergeordneten Verhältnis zu einer Hauptwohnung stehen. Die Fassadengestaltung von Nebengebäuden unterliegt keinen spezifischen Vorgaben.
Der festgelegte Bereich der Achterstädter Straße umfasst Anliegergrundstücke von Hausnummer 6 bis einschließlich Hausnummer 23 auf einer Fläche von 8,4 Hektar. Diese Begrenzung soll eine unübersichtliche Bebauung verhindern, während gleichzeitig Neubauprojekte im definierten Gebiet ermöglicht werden.
– NAG