Wesermarsch

Finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige: Obergrenze für Eigenanteil in Planung

Lauterbach untersucht Auswirkungen einer Obergrenze für den Eigenanteil in Pflegeheimen

Die steigenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und deren Familien sind ein wachsendes Problem, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht mehr unberührt lässt. In einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio hat der SPD-Politiker angekündigt, die Möglichkeit einer Obergrenze für selbst zu zahlende Kostenanteile zu prüfen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Personen und deren Familien zu begrenzen.

Die Kosten im Pflegeheim steigen kontinuierlich, was dazu führt, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige immer mehr aus eigener Tasche zahlen müssen. Laut einer Analyse des Verbands der Ersatzkassen belief sich der Eigenanteil im ersten Jahr im Heim im Durchschnitt auf 2.871 Euro pro Monat – ein Anstieg von 211 Euro im Vergleich zu Mitte 2023. Der Anstieg wird durch höhere Energie- und Lebensmittelkosten sowie gestiegene Löhne der Pflegekräfte verursacht. Diese zusätzlichen Belastungen werden auch durch erhöhte Entlastungszuschläge verstärkt, die von der Dauer des Heimaufenthalts abhängen.

Angesichts dieser Entwicklungen wird der Ruf nach weiteren Erleichterungen für Pflegebedürftige immer lauter, insbesondere vor der Bundestagswahl 2025. Bundesgesundheitsminister Lauterbach betonte jedoch, dass die Eigenanteile tendenziell sinken, wenn Pflegebedürftige über mehrere Jahre stationär versorgt werden müssen. Dennoch bleibe eine beträchtliche finanzielle Belastung bestehen, vor allem für Neu-Pflegebedürftige, die nur für kurze Zeit gepflegt werden.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, prüft Minister Lauterbach derzeit die Einführung einer Obergrenze für den Eigenanteil. Dies soll sicherstellen, dass keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen auf die Pflegebedürftigen und ihre Familien zukommen. Ein genauer Wert für diese Obergrenze wurde bisher nicht genannt, jedoch plant Lauterbach, im Herbst eine entsprechende Regelung zu präsentieren.

NAG

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