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Wildcampen in Brandenburg: Regeln und Schutz für Natur und Besucher

In Brandenburg ist das Wildcampen in Wäldern laut Landesnaturschutzgesetz nur mit Genehmigung der Waldbesitzer erlaubt, um die Natur zu schützen und Waldbrände zu verhindern, wie der Sprecher des Landesbetriebs Forst, Jan Engel, am 26. Juli 2024 betonte.

Die Herausforderungen des Wildcampens in Brandenburgs Wäldern

Brandenburg, bekannt für seine weitläufigen Wälder und unberührte Natur, zieht Outdoor-Enthusiasten an, die die Freiheit des Wildcampens genießen möchten. Doch die Regeln sind klar: Nur wer sich an bestimmte Vorgaben hält, kann die Zeltunterkunft in der Natur rechtmäßig genießen.

Regulatorische Rahmenbedingungen für das Zelten

Laut dem Landesnaturschutzgesetz ist das Aufstellen von Zelten in Brandenburger Wäldern nur eingeschränkt erlaubt. Jan Engel, Sprecher des Landesbetriebs Forst in Eberswalde, erklärt, dass Wildcampen in der Regel nur für eine Nacht in freien Landschaften gestattet ist. Hierzu sei es wichtig, dass sich die Besucher im Einklang mit der Natur und den spezifischen Vorschriften bewegen.

Besitzverhältnisse und Genehmigungen

Die Komplexität der Besitze ist ein entscheidender Faktor. Rund 60 Prozent der Wälder gehören Privatpersonen, während ein Viertel im Besitz des Landes Brandenburg ist. Trotz der öffentlichen Zugänglichkeit der Wälder ist es nicht üblich, dass Genehmigungen zum Zelten erteilt werden, wie Engel erläutert. Für Rückfragen zur Genehmigung muss der Waldbesitzer kontaktiert werden, was für viele Camper eine zusätzliche Hürde darstellt.

Ökologische Rücksichtnahme und Sicherheit

Ein zentrales Anliegen beim Wildcampen ist der Schutz des empfindlichen Ökosystems der Wälder. Engel weist darauf hin, dass Rauchen und Feuer-Machen strengstens verboten sind, um Waldbrände zu verhindern. Diese Regeln gelten nicht nur im Wald, sondern auch in einem Umkreis von 50 Metern um die Baumgrenze. Die Notwendigkeit, die Natur zu schonen und gleichzeitig anderen Besuchern Rechnung zu tragen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Campingkultur in der Region.

Reaktionen auf Regelverstöße

Die Polizei hat in der Vergangenheit wenig mit Zeltunterkünften in den Wäldern zu tun, da die meisten Besucher die Vorschriften einhalten. In den wenigen Fällen, in denen Wildcamper angetroffen werden, erfolgt in der Regel ein direktes Gespräch. Engel berichtet, dass bei Verstößen Informationen oder Verwarnungen ausgegeben werden. Obwohl das Gesetz Bußgelder von bis zu 20.000 Euro vorsieht, waren bislang keine solchen Strafen erforderlich.

Fazit: Wildcampen als Teil der Freiluftkultur

Die Möglichkeit, in der Natur zu übernachten, ist für viele Menschen ein wichtiger Teil des Outdoor-Erlebnisses. Doch die strengen Vorgaben zum Wildcampen in Brandenburg zielen darauf ab, die Natur zu bewahren und das Ökosystem zu schützen. Angesichts der Herausforderung, Gleichgewicht zwischen Freiraum und Umweltschutz zu finden, bleibt es für Urlauber unerlässlich, sich über örtliche Gesetze und Genehmigungen zu informieren. Nur so kann die unberührte Schönheit der Brandenburger Wälder auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben.

NAG

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