Wiesbaden

Bürgerentscheid zum Bau von Windenergieanlagen im Windpark „Laubus“ vorerst ausgesetzt – Gemeinde Selters muss Entscheidung verteidigen

Windkraft – Ein kontroverses Thema für die Gemeinde Selters

Die geplante Errichtung eines Windparks mit Windenergieanlagen im Ortsteil Haintchen hat in der Gemeinde Selters zu hitzigen Diskussionen geführt. Ein Bürgerentscheid, der über diese Entscheidung abstimmen sollte, wurde jedoch vorerst vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gestoppt.

Der Streit entbrannte, nachdem die Gemeindevertretung Selters beschloss, gemeindeeigene Grundstücke für den Windpark „Laubus“ zur Verfügung zu stellen. Dies stieß auf Widerstand einiger Bürger, die die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens kritisch hinterfragten.

Ein Bürgerbegehren wurde gestartet, um den Beschluss der Gemeindevertretung rückgängig zu machen. Der Kern des Begehrens war die mangelnde Kostendeckung und die potenziellen Verluste, die durch den Verzicht auf die Einnahmen aus dem Vertrag mit dem Vorhabenträger entstehen könnten.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied, dass das Bürgerbegehren nicht ausreichend war, um einen Bürgerentscheid zu rechtfertigen. Insbesondere fehlte ein angemessener Vorschlag zur finanziellen Absicherung der Maßnahme und der potenziellen Verluste.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt dieser Fall, wie kontrovers das Thema der Windkraft in Gemeinden sein kann. Die Entscheidung über den Bau von Windkraftanlagen berührt viele Interessen und erfordert sorgfältige Abwägung der finanziellen Aspekte.

Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof über den Fall entscheiden wird.

(c) VG Wiesbaden, 15.07.2024

NAG

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