Sonntagsöffnung für automatisierte Minimärkte in Hessen beschlossen
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Hessische Landtag in Wiesbaden beschlossen, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, innovative Konzepte voranzutreiben und die Nahversorgung der Bevölkerung zu sichern.
Verkauf an Sonn- und Feiertagen ohne Personal
Die vollautomatisierten „Teo“-Läden der Firma Tegut waren bisher am Sonntag geschlossen, jedoch entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass sie ohne Personal öffnen dürfen. Die neue Gesetzesregelung definiert digitale Kleinstsupermärkte genauer: sie müssen dauerhaft vollautomatisiert betrieben werden, eine maximale Verkaufsfläche von 120 Quadratmetern haben und ein Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs führen. Es darf dabei sonntags kein Personal eingesetzt werden.
Kritik vom Handelsverband
Der Handelsverband begrüßt die Entscheidung, kritisiert jedoch die Begrenzung der Fläche und des Sortiments. Es wird angenommen, dass diese Regelung noch vor Gericht diskutiert wird, da Zweifel am Sonntagsschutz bestehen. Die „Allianz für den freien Sonntag“, bestehend aus Gewerkschaften und Kirchenvertretern, hat angekündigt gegen die Gesetzesänderung zu klagen.
Weitere Liberalisierungspläne der FDP
Die FDP plant bereits weitere Schritte zur Liberalisierung der Sonntagsöffnung. Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der FDP, fordert eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage und sieht die Sonntagsöffnung der Minimärkte als ersten Schritt. Die Handelskette Tegut hat angekündigt, ihre Teo-Minimärkte sofort wieder an Sonn- und Feiertagen zu öffnen und ihre Expansionspläne fortzusetzen.
Die Entscheidung des Hessischen Landtags hat weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel und die Nahversorgung. Die Öffnung der automatisierten Minimärkte an Sonn- und Feiertagen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung moderner und flexibler Einkaufsmöglichkeiten dar.
– NAG