Regionale Innenstadtberater: Neue Förderung für lebendige Zentren
Die Innenstädte in Baden-Württemberg sollen auch in Zukunft lebendig und attraktiv bleiben. Um kleinere Städte dabei zu unterstützen, eine starke Innenstadtstrategie zu entwickeln, setzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus auf die Förderung regionaler Innenstadtberater. Bis zum 30. August 2024 können Träger ihre Förderanträge einreichen, um von diesem Angebot zu profitieren.
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, betont die Bedeutung einer vielseitigen Gestaltung der Innenstädte. Ein rein stationärer Einzelhandel reicht nicht mehr aus, um Besucher anzuziehen. Daher sollen die Innenstädte multifunktionaler werden, während gleichzeitig ein hochwertiges Einzelhandelsangebot erhalten bleibt. Die Innenstadtberater spielen hier eine entscheidende Rolle, indem sie maßgeschneiderte Konzepte entwickeln und die Kommunen kompetent beraten.
Neuerungen beim aktuellen Förderaufruf
Der aktuelle Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums weist gegenüber früheren Aufrufen zwei wesentliche Änderungen auf:
- Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 70.000 können nun von den Innenstadtberatern unterstützt werden, im Gegensatz zum vorherigen Fokus auf Städte mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern.
- Es wird klargestellt, dass Kommunen, die bereits in früheren Förderrunden begleitet wurden, weiterhin Unterstützung erhalten können.
Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass auch kleinere Städte systematisch an ihrer Zentrenentwicklung arbeiten können und auch nach der Erstellung von Maßnahmenkonzepten durch die Innenstadtberater Unterstützung in der Umsetzungsphase erhalten.
Förderkonditionen für Innenstadtberater
Die Träger der regionalen Innenstadtberater erhalten eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Personalkosten für eine Vollzeitstelle eines Innenstadtberaters, mit einem Maximalbetrag von 68.000 Euro pro Jahr. Ebenso werden die Personalkosten für eine halbe Assistenzstelle bis zu 24.000 Euro pro Jahr bezuschusst. In Regionen mit einem höheren Bedarf können sogar 1,5 Innenstadtberaterstellen mit bis zu 102.000 Euro pro Jahr gefördert werden.
Die Förderung regionaler Innenstadtberater ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität und Vielfalt der Innenstädte in Baden-Württemberg langfristig zu erhalten. Durch individuelle Beratung und maßgeschneiderte Konzepte wird die Entwicklung der Innenstädte vorangetrieben und den Bedürfnissen von Bürgern und Besuchern gleichermaßen gerecht.
– NAG