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Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Outlet: Urteil 2023 unwahrscheinlich

Im Streit um die Sonntagsöffnungen im Fashion Outlet Zweibrücken hat OLG-Präsident Bernhard Thurn angedeutet, dass bis zum Jahresende kein Urteil mehr zu erwarten ist, da ein nötiger Sachverständiger zur Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht gefunden wurde.

Auswirkungen der Sonntagsöffnungen auf die Einzelhandelslandschaft

Die Debatte um die Sonntagsöffnungen im Fashion Outlet von Zweibrücken zieht sich weiterhin hin und beeinflusst nicht nur die Geschäfte vor Ort, sondern auch die gesamte Einzelhandelslandschaft der Region. Ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) zu diesem Thema scheint in diesem Jahr nicht mehr realistisch zu sein. Dies könnte erhebliche Konsequenzen für betroffene Unternehmer und die örtliche Wirtschaft haben.

Der Streit um die Sonderöffnungen

Im Zentrum des Konflikts steht der Geschäftsmann Steffen Jost aus Grünstadt. Er hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Klage gegen das Sonderrecht eingereicht, das den Outlet-Markengeschäften in Zweibrücken die Öffnung an bis zu zwölf Feriensonntagen im Jahr erlaubt. Der Fall wurde im Juli 2023 an das OLG Zweibrücken zurückverwiesen, was den Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflusst hat. Der OLG-Präsident Bernhard Thurn äußerte die pessimistische Einschätzung, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung fallen könnte.

Die Notwendigkeit eines Gutachtens

Der 4. Zivilsenat des OLG hat im Februar den beiden Streitparteien und der Pfälzischen Industrie- und Handelskammer (IHK) den Auftrag erteilt, einen Sachverständigen für Betriebswirtschaft zu finden. Dieses Gutachten soll die wirtschaftlichen Effekte des Betty-Barclay-Outlets auf die Modegeschäfte von Jost in der Vorder- und Südpfalz untersuchen. Leider wurde bis jetzt noch kein Gutachter gefunden, was den Prozess zusätzlich verzögert.

Folgen für die lokale Wirtschaft

Die Unsicherheit um die Sonntagsöffnungen führt nicht nur zu Spannungen zwischen den Geschäftsinhabern, sondern hat auch weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Ein weiteres Warten auf das Gutachten des Fachmanns könnte bedeuten, dass die Unternehmer in der Region weiterhin im Ungewissen bleiben. Die Möglichkeit, an Sonntagen Umsatz zu generieren, könnte insbesondere für kleine und mittlere Einzelhändler eine Herausforderung darstellen, da sie in direkter Konkurrenz zu Outlet-Geschäften stehen.

Fazit: Eine langwierige Angelegenheit

Die scheinbar endlose Vorgeschichte um die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Outlet illustriert die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die dem Einzelhandel in Deutschland gegenüberstehen. Während die betroffenen Parteien auf ein endgültiges Urteil warten, bleibt die Hoffnung auf einen fairen und ausgewogenen Kompromiss bestehen. Die Einflüsse dieser Entscheidung werden nicht nur die beiden Parteien, sondern auch die Gemeinschaft und die wirtschaftliche Vitalität der Region nachhaltig beeinflussen.

NAG

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