Streit um Wahl zur Dezernentin in Wiesbaden
Der jüngste Rechtsskandal in Wiesbaden dreht sich um die umstrittene Wahl von Christiane Hinninger zur hauptamtlichen Dezernentin für Umwelt und Wirtschaft im September 2022. Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat die Wahl für unwirksam erklärt, nachdem der Stadtverordnete Veit Wilhelmy (ULW) erfolgreich gegen die Entscheidung geklagt hatte.
Wahl für ungültig erklärt
Der Rechtsstreit entstand, da Christiane Hinninger während der Wahl im Bürgerhaus Erbenheim aufgrund einer Debatte über ihre Person den Sitzungssaal verließ, sich aber zeitweise im Vorraum aufhielt. Nach den Regeln der Gemeindeordnung ist jede Wahl „für ungültig zu erklären“, wenn gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird, unabhängig davon, ob diese Verstöße das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Nachdem die Stadtverordneten den Widerspruch Wilhelmys zunächst abgelehnt hatten, bestätigte das Gericht schließlich die Unwirksamkeit der Wahl. Die Entscheidung basierte auf der Überzeugung, dass die Möglichkeit einer Beeinflussung bestand. Ein Ortstermin wurde eigens anberaumt, um die Sitz- und Sichtverhältnisse im Saal nachzustellen.
Keine direkten Folgen für Hinninger
Obwohl das Urteil von gravierender Bedeutung ist, hat es keine direkten Auswirkungen auf Christiane Hinninger, da sie im Mai 2023 zur Bürgermeisterin gewählt wurde. Ihre erste Amtszeit als Dezernentin endete somit nach gut sieben Monaten.
Der Ältestenrat plant, den Rechtsstreit bis zur nächsten Instanz fortzuführen, um die besoldungs- und beamtenrechtlichen Konsequenzen des Urteils zu klären. Veit Wilhelmy erklärte, er habe das Urteil mit großer Befriedigung zur Kenntnis genommen und fühle sich in seiner Auffassung bestätigt.
Christiane Hinninger äußerte sich nicht direkt zum Urteil, sondern möchte die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie Stellung bezieht. Trotz des Rechtsskandals bleibt die politische Karriere von Hinninger von Interesse und wird weiterhin intensiv beobachtet.
– NAG