In einer neuen Initiative der Bundesregierung sollen schärfere Regeln eingeführt werden, um mehr Empfänger von Bürgergeld zur Arbeitsaufnahme zu motivieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln und mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Erhöhte Anforderungen an Bürgergeldempfänger
Eine der Hauptänderungen betrifft die Pendelzeiten zur Arbeit. Künftig sollen Bürgergeldempfänger bis zu drei Stunden pro Tag für den Weg zur Arbeit in Kauf nehmen müssen. Zudem sollen die Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern nach geeigneten Arbeitsplätzen suchen.
Des Weiteren werden die Mitwirkungspflichten verschärft. Wer ohne triftigen Grund eine zumutbare Arbeit oder Maßnahme zur beruflichen Eingliederung ablehnt, muss mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen. Eine einheitliche Minderungshöhe von 30 Prozent für drei Monate soll dafür sorgen, dass die Bürgergeldempfänger ihre Pflichten ernster nehmen.
Bekämpfung von Schwarzarbeit und Vermögensprüfung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Initiative betrifft die Schwarzarbeit von Bürgergeldempfängern. Diese soll zukünftig als Pflichtverletzung angesehen werden und zu Leistungskürzungen von 30 Prozent für drei Monate führen. Zudem sollen Betroffene, bevor sie Bürgergeld beantragen können, ihr eigenes Vermögen aufbrauchen.
Die Altersvorsorge bleibt von dieser Regelung ausgenommen. Für Menschen, die sich wiederholt einer Integration in den Arbeitsmarkt verweigern, sind Ein-Euro-Jobs vorgesehen, um sie bei der Wiedereingliederung zu unterstützen.
Diese Maßnahmen wurden als Teil der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition vorgestellt und sollen dazu beitragen, mehr Bürgergeldempfänger in Arbeit zu bringen, die Wirtschaft anzukurbeln und die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten.
– NAG