Menschen mit Erwerbsminderung dürfen sich auf ein willkommenes finanzielles Polster freuen, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deutlich erhöht wurde. Diese Anpassung, die vor allem auf die Zurechnungszeiten zurückzuführen ist, bringt Optimismus für viele Betroffene. In München wurden neue Zahlen veröffentlicht, die zeigen, wie sich die Einkünfte derjenigen, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen nicht mehr arbeiten können, verbessert haben.
Die entscheidende Größe für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist die sogenannte Zurechnungszeit. Diese erfasst die Zeit, die zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der gesetzlichen Altersgrenze liegt. Vor einem Wechsel in die Altersrente werden diese zusätzlichen Jahre bei der Höhe der Rente berücksichtigt. Laut der Deutschen Rentenversicherung können Personen, die im Jahr 2023 zum ersten Mal eine Erwerbsminderungsrente beziehen, mit einem Nettobetrag von 1001 Euro rechnen. Dies sind 51 Euro mehr als die Vorjahresgruppe. Im Vergleich zu den Erwerbsgeminderten von 2013 ist das sogar eine Steigerung um fast 390 Euro.
Positive Entwicklung durch Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit hat auch die sogenannten Entgeltpunkte, die durch Berufstätigkeit erworben werden, verbessert. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1,73 Millionen Euro für Erwerbsminderungsrenten gezahlt, die auf einem durchschnittlichen Wert von 12,6 Entgeltpunkten basierten. Jeder Entgeltpunkt entspricht einem Jahr in das Rentensystem eingezahlter Beiträge, wobei der aktuelle Rentenwert bei 39,32 Euro liegt. Durch diese Regelung ergeben sich für die Erwerbsminderungsrentner monatliche Zahlungen, die brutto um fast 500 Euro höher sind.
Allerdings ist zu beachten, dass ein erheblicher Rentenabschlag für Neurentner im Jahr 2022, der mehr als 112 Euro beträgt, diese Erhöhung dämpft. Die Deutsche Rentenversicherung hat jedoch eine Warnung ausgesprochen: In Zukunft wird die Rentenauszahlung voraussichtlich zurückgehen. Dies liegt unter anderem an der Anpassung des Renteneintrittsalters für Erwerbsgeminderte, das in den letzten zehn Jahren um drei Jahre auf 54 Jahre angehoben wurde. Außerdem verringert sich die Zahl der Erwerbsminderungsrentner aus Berufen, die mit geringeren Löhnen verbunden sind, was ebenfalls Einfluss auf die Rentenzahlungen hat.
Informationen zu Rentenzuschlägen
Ein weiterer positiver Aspekt sind die ab Juli zu erwartenden Zuschläge für rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten. Im Gegensatz zu vorherigen Zahlungsmodalitäten wird dieser Zuschlag automatisch gezahlt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird die berechtigten Personen im Juli mittels eines Bescheids kontaktieren, in dem die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlungen angegeben sind.
Die Auszahlung erfolgt zunächst separat und erfolgt zwischen dem 10. und 20. des Monats. Ab Dezember 2025 ist vorgesehen, dass Rentenzuschläge gemeinsam mit der regulären Rente ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag. Die Höhe der Zuschläge variiert; bei Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent und für Rentenbeginn von Juli 2014 bis Dezember 2018 liegt er bei 4,5 Prozent.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Entwicklungen auf dem Rentenmarkt für Personen mit Erwerbsminderung sowohl positive als auch herausfordernde Aspekte mit sich bringen. Die Zurechnungszeiten tragen entscheidend dazu bei, dass viele Betroffene künftig ein besseres finanzielles Leben führen können, wenngleich auch Herausforderungen bestehen bleiben, die es zu beachten gilt.