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Historisches Losglück: Newcomerin Sylvia Bartsch wird Bürgerschaftspräsidentin

Neue Bürgerschaftspräsidentin für Wismar durch Losentscheid

Ein unerwartetes Novum hat sich in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ereignet: Zum ersten Mal musste das Losglück darüber entscheiden, wer das höchste Ehrenamt der Kommunalpolitik übernehmen darf. Die 55-jährige Sylvia Bartsch, Mitglied der SPD und eine Newcomerin im Rathaus, wird für die nächsten fünf Jahre die Bürgerschaft als Präsidentin leiten.

Ein echter Glücksfall für Sylvia Bartsch

Sylvia Bartsch ist erst seit zwei Jahren Mitglied der SPD und ohne jegliche Erfahrung in der Bürgerschaft. Dennoch schaffte sie es, sich in einem langwierigen Prozess am Donnerstagabend gegen alle Widrigkeiten durchzusetzen. Vor der Entscheidung gab es Streit zwischen den Fraktionen, ob die SPD-Politikerin und Mitarbeiterin eines städtischen Unternehmens überhaupt zur Wahl antreten durfte.

Spannende Patt-Situation bei der Wahl

Das konstituierende Treffen der Bürgerschaft stand unter keinem guten Stern. Im ersten Wahlgang um das Präsidentschaftsamt erhielt Sylvia Bartsch knapp nicht die erforderliche Mehrheit. Die CDU nominierte daraufhin Amtsinhaber Sigfried Rakow als zweiten Kandidaten für den zweiten Wahlgang.

Auch hier endete die Wahl in einer Patt-Situation, als beide Kandidaten jeweils 16 Stimmen erhielten. Eine Entscheidung per Losverfahren war nun unumgänglich, wie Bürgermeister Thomas Beyer erklärte.

Traditioneller Kampf um das Bürgerschafts-Präsidium

Die Wahl des Bürgerschaftspräsidenten in Wismar war schon immer hart umkämpft. Bereits 2019 gelang es Prof. Dr. Sabine Mönche-Kalina, das Amt zu übernehmen, nachdem die Vorgängerin aus persönlichen Gründen zurückgetreten war. Die SPD und Linke waren jedoch der Meinung, dass sie nur durch die Unterstützung der AfD gewählt wurde. Ein gescheiterter Abwahlversuch im Jahr 2020 führte schließlich zum Rücktritt der Hochschul-Professorin.

Ähnlich war es auch bei Tilo Gundlack, dem Vorgänger von Sylvia Bartsch. Auch er musste erst im zweiten Wahlgang gegen einen Gegenkandidaten siegen, um das Amt des Bürgerschaftspräsidenten zu übernehmen.

NAG

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