Am 31. Oktober 1967 wurde der Reformationstag zum letzten Mal in der DDR als gesetzlicher Feiertag gefeiert. Dies geschah im Rahmen der Einführung der Fünftagewoche, die die SED beschloss, um den Bürgern ein verlängertes Wochenende zu ermöglichen. Doch dieser Vorteil hatte seinen Preis: Um den Samstags als arbeitsfreien Tag zu gewinnen, musste die Bevölkerung mit dem Verlust von fünf Feiertagen leben, einschließlich des Ostermontags und des Buß- und Bettags. SED-Chef Walter Ulbricht erklärte, dass die Arbeitszeit verlängert oder Feiertage gestrichen werden müssten, um die neue Arbeitswoche zu ermöglichen.
Die Reaktion auf den Verlust dieser Feiertage war eher verhalten. Während die evangelische Kirche sich über den „beklagenswerten Eingriff ins kirchliche Leben“ äußerte, wurde der Reformationstag von Lutheranten weiterhin genutzt, wenn auch nur sporadisch. Diese Regelung blieb bis zur Wiedervereinigung 1990 bestehen, als der Reformationstag in allen ostdeutschen Bundesländern wieder eingeführt wurde. Seit 2018 ist er zudem auch in mehreren westdeutschen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.mdr.de.