Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt steht vor einer entscheidenden Prüfung! Am Mittwoch um 09:00 Uhr wird die Gültigkeit der Betriebsratswahl 2022 bei Volkswagen im Werk Wolfsburg unter die Lupe genommen. Grund für die Kontroversen ist die Durchführung der Wahl per Briefwahl, die aufgrund der Coronapandemie gewählt wurde. Arbeitnehmer haben gegen diese Vorgehensweise Einspruch erhoben. (Az. 7 ABR 34/23)
Die Zahlen sprechen Bände: Vor der Wahl erhielten 26.000 Verwaltungsmitarbeiter und 33.000 Produktionskräfte ungefragt Briefwahlunterlagen. Von rund 66.000 Beschäftigten gaben letztendlich 39.498 ihre Stimmen ab, etwa 35.000 davon per Brief. Ein beeindruckendes Ergebnis! Ganze 85,5 Prozent stimmten für die Liste der IG Metall. Doch die Antragsteller sind anderer Meinung – sie behaupten, viele „mobil Beschäftigte“ hätten ihre Stimmen auch vor Ort im Werk abgeben können und sollten dies gesetzlich geregelt tun, was nun alles andere als geklärt ist. Wie www.stern.de berichtet, bleibt es spannend, wie das Gericht entscheiden wird!