Die Stadt Worms informierte kürzlich über bevorstehende Steuererhöhungen im Zuge des neuen Grundsteuer-Reformgesetzes, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Reform führt zu einer Besteuerung des Grundbesitzes basierend auf den Werten vom 1. Januar 2022 und wird für die Stadt erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Ein geplanter Anstieg des Grundsteuerhebesatzes um 190 Prozentpunkte könnte notwendig werden, um eine Aufkommensneutralität zu erreichen – was bedeutet, dass die Stadt gleichbleibende Einnahmen erzielen möchte, während Eigentümer von Wohngrundstücken deutlich mehr zahlen müssen.
Laut den aktuellen Berechnungen wird die Umstellung der Steuermesszahlen eine „Belastungsverschiebung“ zur Folge haben, bei der fast 40 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz, einschließlich Worms, von höheren Abgaben betroffen sind. Insbesondere Geschäftsgrundstücke verlieren an Wert, was bedeutet, dass die finanziellen Lasten vorwiegend auf Eigentümer von Wohnimmobilien verlagert werden. Trotz dieser Herausforderungen hat die Landesregierung bislang keine Lösung zur Vermeidung dieser Ungleichheit gefunden, was zu einer potenziellen Verteuerung von Wohnraum für die Bürger führen könnte. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.worms.de.