Personen, die nach 1970 geboren sind, sollten sich schnell in Acht nehmen: Am 19. Januar 2025 endet die Frist, um ihren alten Papierführerschein gegen den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein einzutauschen! Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis warnt eindringlich, dass alle Fahrerlaubnisinhaber – mit Ausnahme derjenigen, die vor 1953 geboren wurden – nun einen modernen Führerschein besitzen müssen. Wer die Frist verstreichen lässt und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen!
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten wird geraten, den Umtausch frühzeitig zu beantragen. Termine können bequem online auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse vereinbart werden. Benötigt werden ein aktuelles biometrisches Passbild, ein Ausweis und der alte Führerschein. Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro; eine Erweiterung der C-Klassen kostet 38,80 Euro. Vor allem Inhaber von befristeten Lkw- und Busführerscheinen sollten jetzt aktiv werden, denn sie können bis zu sechs Monate vor Ablauf ihres Führerscheins einen Antrag auf Verlängerung stellen!