Im Rosengarten von Zweibrücken sorgt ein Vorfall für Aufregung, der sich wie ein Schwindel anfühlt, aber in Wirklichkeit ernste Konsequenzen hat. Die Problematik hat sich um die Zugangskontrolle des beliebten Parks entsponnen, wo nicht ganz koschere Praktiken einige das Vergnügen aller einschränken.
Der Park, der ein beliebter Ort für Familien und Naturliebhaber ist, wurde mit einem Drehkreuz ausgestattet, um den Inhabern von Jahreskarten einen schnellen und einfachen Zugang zu ermöglichen. Besonders am Abend, wenn das Kassenhäuschen bereits geschlossen ist, ist dies ein praktischer Vorteil. Die Idee ist simpel: Die Jahreskarte wird an ein Lesegerät gehalten, und schon öffnet sich das Drehkreuz. Doch die Realität sieht anders aus, wenn Menschen nicht das nötige Maß an Anstand zeigen.
Missbrauch von Jahreskarten
Daniel von Gyldenfeldt, der die Leitung des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) innehat, berichtet von einem bedauerlichen Vorfall, der zu drastischen Maßnahmen geführt hat. „Wir mussten drei Familienkarten komplett sperren“, sagt von Gyldenfeldt. Diese Karten sind für mehrere Personen gedacht, etwa für Eltern und deren Kinder, sollen jedoch nicht als Eintrittskarten für Freunde oder Bekannte fungieren.
Der Grund für die Sperrung war ein weit verbreiteter Missbrauch. In allen drei Fällen beobachteten die Mitarbeiter, dass die Karten dazu verwendet wurden, zahlreichen weiteren Personen den unerlaubten Zugang zu ermöglichen. Ein besonders dreister Fall sticht hervor: Ein Karteninhaber hat es tatsächlich geschafft, innerhalb eines Tages rund 30 Personen unberechtigt in den Rosengarten zu lassen.
Aufgeflogen ist dieser Schwindel letztlich durch eine Kamera, die am Drehkreuz angebracht ist. Diese Kamera überträgt das Bildmaterial live ins Kassenhäuschen. „Die Mitarbeiterin konnte nicht glauben, was sie sah, als sich eine ganze Gruppe von Besuchern dort versammelte“, erzählt von Gyldenfeldt. Das ganz besondere Problem bei diesen Missbräuchen ist, dass es eine besondere Freischaltung für Familienkarten gibt, die eine Zeit lang unbemerkt ausgebeutet wurde. Normalerweise öffnet sich ein zusätzliches Tor für Inhaber von Kinderwagen oder Rollatoren, doch durch das offene Halten einer Metalltür war es möglich, mehrere Personen gleichzeitig einzulassen.
Die Reaktion des UBZ war sofort: Nach dem Aufdecken der Missbräuche wurden die betroffenen Karten umgehend für alle Angehörigen gesperrt. Die Identität der Verursacher wollte von Gyldenfeldt allerdings nicht offenbaren, um Verwirrung und unnötige Spekulationen zu vermeiden.
Neue Regelungen und Einschränkungen
Leider sind jetzt die ehrlichen und korrekt handelnden Jahreskarteninhaber die Leidtragenden. Um weiteren Missbrauch zu verhindern, wurde der Zugang über das Drehkreuz drastisch eingeschränkt. Aktuell müssen Besitzer ihrer Jahreskarte darauf achten, dass sie nur bis 18 Uhr Zugang haben. Ab 18 Uhr können sie den Park nur noch über das Kassenhäuschen am Haupteingang betreten, welches bis 19 Uhr geöffnet ist.
Von Gyldenfeldt versteht, dass dies besonders im Sommer, wenn die Tage lang sind, nicht zufriedenstellend ist. „Uns ist dieses Problem bewusst. Wir haben intern darüber gesprochen und arbeiten daran, so schnell wie möglich eine bessere Lösung zu finden“, sagt er und bittet um Geduld von Seiten der anständigen Jahreskarteninhaber. Die Suche nach einem Ausweg aus dieser misslichen Lage ist in vollem Gange, um sicherzustellen, dass alle Besucher auch künftig den Rosengarten genießen können, ohne durch das Fehlverhalten einiger weniger eingeschränkt zu werden.