Gemeinde und Unternehmen im Rechtsstreit um Ausbau der Hofstattstraße – Wallhalben/Zweibrücken
Ein kontroverser Rechtsstreit zwischen der Ortsgemeinde Wallhalben und einem Unternehmen, das am Ausbau der Hofstattstraße beteiligt war, beschäftigt nun die Gerichte. Das Unternehmen fordert rund 50.000 Euro für geleistete Arbeiten, doch die Gemeinde weigert sich zu zahlen. Der Grund für die Ablehnung liegt darin, dass die Aufträge nicht vom Gemeinderat, sondern vom damaligen Bürgermeister Berthold Martin (FWG) erteilt wurden.
Die Gemeinde argumentiert, dass die Nachträge ohne die Zustimmung des Gemeinderats vergeben wurden, und weigert sich daher, die Zahlung zu leisten. Dies führte zu einer Klage des Unternehmens gegen die Gemeinde, die nun vor Gericht verhandelt wird.
Der Rechtsstreit hat möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Bauprojekte in der Region und könnte auch das Verhältnis zwischen der Gemeinde und örtlichen Unternehmen beeinflussen. Die Entscheidung des Gerichts wird daher mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise Präzedenzfälle für ähnliche Fälle schaffen könnte.
Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Zweibrücken in diesem Fall entscheiden wird und ob eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
– NAG