
Im Wiener Justizpalast hat am Donnerstag ein mit Spannung erwartetes Berufungsverfahren in der Buwog-Causa um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser begonnen. Dieser sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen, darunter Untreue, Beweismittelfälschung und illegale Geschenkannahme, gegenüber. Im Dezember 2020 wurde Grasser in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zusammen mit Grasser sind auch andere hochrangige Angeklagte wie Walter Meischberger, der ehemalige FPÖ-Generalsekretär, und der Lobbyist Peter Hochegger betroffen, die ebenfalls Berufung eingelegt haben, wie oe24 berichtete.
Die Verhandlungen beim Obersten Gerichtshof (OGH) erstrecken sich über vier Tage, wobei unklar bleibt, ob alle Termine benötigt werden. Grassers Anwälte argumentieren, das Urteil sei „nichtig“ und berufen sich auf eine Vielzahl von Verfahrensfehlern, die das Ersturteil ihrer Meinung nach entwerten. Grasser selbst äußerte sich vor Beginn der Verhandlung nicht, doch sein Verteidiger bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Die Anklage beziehe sich auch auf die umstrittene Privatisierung der Wohnbaugesellschaften BUWOG, WAG, EBS und ESG zwischen 2000 und 2007, bei der Insiderinformationen und Provisionszahlungen eine zentrale Rolle spielten, wie ORF berichtete.
Komplexe Verwicklungen und mögliche Folgen
Die Causa BUWOG dreht sich um den Verkauf von 60.000 Wohnungen für 961 Millionen Euro, wobei Grasser laut Anklage wissentlich seine Befugnisse missbraucht hat, um Vorteile für bestimmte Unternehmen zu sichern. Ein Teil der Provisionen soll über ein Netzwerk von Briefkastenfirmen und Konten geflossen sein, wobei eine Summe von rund 7,7 Millionen Euro Grasser zugeschrieben wird. In den vergangenen Verhandlungen wurde von der Generalprokuratur empfohlen, das Urteil bei den Schuldsprüchen aufzuheben, mit Ausnahme der Beweismittelfälschung.
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Der Entscheidung des OGH kommt eine immense Bedeutung zu. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte Grasser unmittelbar ins Gefängnis müssen. Im Gegensatz dazu, falls das Gericht die Urteile aufhebt oder eine Neuaustragung anordnet, würde der ganze Prozess von Neuem beginnen und möglicherweise jahrelang weitergehen. Der Buwog-Prozess bleibt somit ein zentrales Thema im österreichischen Finanzrecht und wirft einen Schatten auf die Politik der letzten zwei Jahrzehnten.
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Source: die-nachrichten.at