Ein afghanischer Straftäter aus Rheinland-Pfalz, der vor Kurzem nach Afghanistan abgeschoben wurde, darf für die nächsten fünf Jahre nicht nach Deutschland zurückkehren. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) gab dies in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz bekannt. Die Abschiebung ist Teil einer größeren Aktion, bei der Ende August 28 verurteilte Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan gebracht wurden. Dies war der erste Abschiebeflug nach der Taliban-Machtübernahme. Binz betonte, dass für Menschen, die schwere Verbrechen begehen, kein Platz in der Gesellschaft sei, während Personen mit einem Schutzanspruch Hilfe finden würden.
Der betroffene Straftäter war wegen sexueller Übergriffe inhaftiert, hatte seine Strafe jedoch vollständig abgesessen, bevor er abgeschoben wurde. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich war für die Rückführung verantwortlich. Laut Binz wird im Einzelfall von Ausländerbehörden ein Handgeld für mittellose Personen gezahlt, jedoch hatte der Straftäter eigene Mittel, wodurch kein Handgeld bereitgestellt werden musste. Weitere Einzelheiten zur Rückführung und den Bedingungen der Abschiebung sind in einem detaillierten Bericht zu finden auf www.welt.de.