Ein afghanischer Straftäter aus Rheinland-Pfalz erhält nach seiner Abschiebung ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland. Dies teilte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) auf eine Anfrage der CDU-Fraktion mit. Der Mann war im August abgeschoben worden, als Deutschland einen ersten Abschiebeflug nach Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban durchführte, der auch einen verurteilten Sexualstraftäter beinhaltete. Binz betonte, dass es Platz für diejenigen gibt, die Schutz benötigen, aber nicht für Schwerverbrecher.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich war für die Abschiebung verantwortlich. Während in bestimmten Fällen ein Handgeld bei der Ausweisung gezahlt wird, erhielt der zurückgeführte Straftäter aufgrund eigener finanzieller Mittel kein Handgeld. Er hatte seine mehrjährige Haftstrafe bereits vollständig verbüßt, bevor er abgeschoben wurde. Diese Situation wirft Fragen zur Regulierung von Straftätern auf und wie die Gesellschaft mit ihnen umgeht, laut Informationen von www.sueddeutsche.de.