Ein 26-jähriger Mann aus Pirmasens musste am Mittwoch vor dem Amtsgericht Zweibrücken die Konsequenzen seiner falschen Aussage tragen. Bei einem Prozess im Januar, der sich um versuchten Totschlag drehte, gab er als Zeuge an, nichts von dem Vorfall mitbekommen zu haben. Doch die Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann stellte fest, dass der Mann nicht die Wahrheit sagte.
Das Gericht verurteilte ihn daher wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass falsche Zeugenaussagen ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Weitere Informationen zu diesem Fall finden sich in einem Artikel auf www.rheinpfalz.de.