Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden: „Hentschke Bau“ aus Bautzen hat einen juristischen Teilerfolg errungen! Das Recherchekollektiv „15 Grad Research“ darf bestimmte Aussagen, die das Bauunternehmen betreffen, nicht mehr wiederholen. Besonders brisant war die Behauptung, im Pausenraum des Unternehmens seien rassistische Äußerungen gefallen. Diese wurde als nicht belegbar eingestuft.
Alles andere sei als zulässige Meinungsäußerung anerkannt. Dieses Urteil betrifft eine Veröffentlichung des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts und sorgt für Aufsehen in der Branchenlandschaft. Für weitere Details zu diesem Rechtsstreit und den Hintergründen siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.radiolausitz.de.