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Staatsgerichtshof entscheidet: Neuwahlen wegen AfD-Skandal?

Am Staatsgerichtshof in Bückeburg hat heute die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung begonnen, in der die Frage im Raum steht, ob die Landtagswahl in Niedersachsen von Oktober 2022 wiederholt werden muss. Die Antragsteller, die FDP-Politiker Marco Genthe und Alexander Grafe, argumentieren, die AfD hätte nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen. Der Grund: angebliche Verstöße während der Aufstellung der AfD-Landesliste, die nicht den gesetzlich geforderten Proceedings entsprochen haben. Genthe betont, dass es für die Wählerinnen und Wähler wichtig sei, „neu entscheiden“ zu dürfen.

Zusätzlich erhebt Genthe schwerwiegende Vorwürfe gegen den AfD-Landeschef Ansgar Schledde, angeblich sollen AfD-Politiker Geld für vorteilhafte Listenplätze angeboten haben. Diese Aussage wurde bereits durch den ehemaligen AfD-Politiker Christopher Emden in einem Interview bekräftigt, welcher angibt, ihm sei eine Zahlung von 4.000 Euro für Unterstützung in Aussicht gestellt worden. Obwohl das Landgericht Verden die Vorwürfe für plausibel hält, bleibt die rechtliche Situation unklar, da Schledde gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat und die Staatsanwaltschaft Hannover wegen der mutmaßlichen „schwarzen Kasse“ ermittelt. Die endgültige Entscheidung des Staatsgerichtshofs wird in den kommenden Wochen erwartet. Weitere Details sind in einem Artikel von www.ndr.de nachzulesen.

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