AurichKriminalität und Justiz

Freispruch für Oldenburger – Zweifel bleiben im Missbrauchsprozess!

Ein 62-jähriger Oldenburger wurde vom Landgericht Aurich in einem skandalösen Missbrauchsprozess freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Beweise für die mutmaßlichen sexuellen Übergriffe, die zwischen 2013 und 2021 hauptsächlich in Wiesmoor geschehen sein sollen, nicht ausreichten, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Die Anklage basierte auf Aussagen der beiden leiblichen Kinder des Angeklagten, die insgesamt 16 Fälle von sexuellem Missbrauch angaben, doch der Beschuldigte wies alle Vorwürfe energisch von sich.

Richter Bastian Witte erklärte, dass die Aussagen der Tochter aufgrund ihres Aussageverweigerungsrechts nicht mehr verwertet werden konnten. Auch die Aussage des zweiten mutmaßlichen Opfers war fehlerbehaftet und bot dem Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Verurteilung. Das Gericht ließ offen, ob es sich um eine falsche Belastung handelte, ohne ein klares Motiv zu finden. Witte formulierte das klar: „Wir haben keine Taten mehr, auf die wir uns stützen können“, und betonte, dass trotz des Freispruchs die Möglichkeit eines tatsächlichen Vorfalls nicht komplett ausgeschlossen werden könne. Diese Entscheidung bleibt jedoch von tiefem Unbehagen geprägt, da die Wahrheit im Dunkeln verborgen bleibt. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie hier.

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