Am 17. Oktober 2024 setzte das Hauptzollamt Stralsund im Rahmen einer umfassenden Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit einen scharfen Fokus auf die Einhaltung des Mindestlohns. Diese Initiative, an der 21 EU-Länder beteiligt waren und die von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert wurde, zeigt die entschlossene Zusammenarbeit gegen illegale Beschäftigung. Bei gründlichen Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern kamen 135 Zöllner zum Einsatz, die 189 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten. In 44 Fällen ist nun mit weiteren Ermittlungen zu rechnen, darunter 14 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße sowie mehrere Verfahren wegen illegalem Aufenthalt.
Besonders dramatisch verlief die Verhaftung eines Arbeitnehmers im Landkreis Vorpommern-Rügen, der versuchte, den Zöllnern zu entkommen. Der Flüchtige verließ hastig ein Bistro, wurde jedoch nach etwa 500 Metern gestellt. Da der Mann sich wehrte, mussten die Zöllner schließlich zu Handschellen greifen. „Die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist geprägt von derartigen Vorfällen“, erklärte Pressesprecherin Sabine Mattil. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde und soll weiter steigen – die Ermittlungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft sind also dringender denn je. Weitere Informationen finden sich in einem Bericht auf www.presseportal.de.