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Kindergeld für junge Erwachsene: Anspruch und Nachweise in der Uckermark

In der Uckermark haben volljährige Kinder, die sich in Ausbildung oder Übergangszeiten befinden, unter bestimmten Voraussetzungen auch nach ihrem 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld, was für viele Familien von großer Bedeutung ist.

Die Frage, ob Kinder auch nach dem 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld haben, ist für viele Eltern in der Uckermark von großer Bedeutung. Aktuellen Zahlen der Familienkasse Berlin-Brandenburg zufolge leben hier zum Stichtag 1. Juni 21.399 Kinder, wobei 4.439 bereits volljährig sind. Diese Situation hat Auswirkungen sowohl auf die finanzielle Planung der Familien als auch auf die Bildung von Jugendlichen.

Kindergeldanspruch bei Ausbildungs- und Studienplänen

Eltern können beruhigt sein: Auch nach Erreichung der Volljährigkeit haben Kinder in bestimmten Situationen weiterhin Zugang zu Kindergeld. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, beim Studium oder während eines Praktikums befinden. Besonders relevant ist, dass auch in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – bis zu vier Monate – der Anspruch erhalten bleibt.

Wichtige Nachweise für den Kindergeldanspruch

Eltern müssen jedoch aktiv Nachweise zu den Bemühungen ihrer Kinder vorlegen. Diese Nachweise können beispielsweise Immatrikulationsbescheinigungen oder eingereichte Ausbildungsverträge sein. Besonders wichtig ist, dass die Nachweise den baldigen Beginn der Ausbildung oder des Studiums belegen. Im Falle einer unverschuldeten Unterbrechung müssen die Jugendlichen darlegen, dass sie aktiv einen Ausbildungsplatz suchen.

Einfache Handhabung durch digitale Einreichung

Eltern haben die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen ganz bequem online über die Website www.familienkasse.de einzureichen. Dies erleichtert den Prozess erheblich, da keine persönliche Vorsprache notwendig ist. Das Online-Portal ermöglicht es, Anträge sowie weitere wichtige Dokumente schnell und unkompliziert zu übermitteln.

Ein Anspruch während der Jobsuche

Für volljährige Kinder, die nach dem Schulabschluss noch keine Ausbildung gefunden haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, während der aktiven Jobsuche Kindergeld zu beantragen. Hierfür ist eine Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Diese Regelung unterstützt die Jugendlichen dabei, ihren Einstieg ins Berufsleben nicht finanziell zu gefährden.

Hilfreiche Ressourcen und Unterstützung

Für weiterführende Informationen über Kindergeld und Kinderzuschlag können Interessierte die Website der Familienkasse konsultieren. Darüber hinaus steht eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, um individuelle Fragen zu klären. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Familien in der Uckermark über solche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären und ihnen Hilfestellungen zu bieten.

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