In der malerischen Umgebung der Mittenwalder Buckelwiesen, bekannt für ihre herrliche Natur und als Teil eines Landschaftsschutzgebietes, sind in den letzten Tagen drei beeindruckende Holzbauten entstanden. Diese neuen Konstruktionen sorgen nicht nur für Aufsehen, sondern auch für Verwirrung unter den Anwohnern und Landwirten der Region. Trotz ihrer imposanten Erscheinung handelt es sich hierbei jedoch um temporäre Bauten, die lediglich für eine private Veranstaltung errichtet wurden.
Die Buckelwiesen, ein etwa 1000 Hektar großes und weitläufig geschütztes Areal, stehen im Fokus der lokalen Aufmerksamkeit. Besonders die Art und Weise, wie diese Holzhäuser in Rekordzeit hochgezogen wurden, beschäftigt derzeit die Gemüter. Viele erinnern sich an die Kontroversen von 2017, als Ferrero in der Nähe eine große Feier veranstaltete, die bei den Bewohnern auf massive Gegenwehr stieß. Damals sorgten große Zelte für Aufregung – heute sind es richtige Holzhäuser, doch auch sie sind nur vorübergehend und nicht das Produkt eines langfristigen Bauvorhabens.
Arbeiten unter strengen Auflagen
Die Landwirte aus dem Isartal zeigen sich über die schnelle Genehmigung des Baus verärgert. Sie sind es gewohnt, strengen Auflagen zu unterliegen, wenn es um bauliche Veränderungen auf ihren eigenen Flächen geht. Der Eindruck, dass große temporäre Gebäude scheinbar ohne Hindernisse errichtet werden können, während ihre eigenen Pläne oft scheitern, sorgt für Unmut in der Landwirte-Community.
Um Problemen zuvorzukommen und sich von möglichen Vorbehalten der Öffentlichkeit zu distanzieren, haben die Veranstalter proaktiv Informationen über das Event verbreitet. Es handelt sich bei diesen Holzhäusern um einen sogenannten „fliegenden Bau“, was bedeutet, dass sie nur temporär errichtet werden und nach Beendigung der Feierlichkeiten bis zum 20. September wieder abgebaut werden müssen. Dieser Prozess wird von den Behörden genau überwacht, um sicherzustellen, dass der Standort nach der Veranstaltung genauso aussieht wie zuvor.
Was genau ist ein „fliegender Bau“?
Ein „fliegender Bau“ ist eine spezielle Form von Bauwerken, die in der deutschen Gesetzgebung definiert ist. Im Wesentlichen handelt es sich um temporäre bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten aufgestellt und wieder abgebaut werden können. Die Regelung hierzu besagt, dass nur die erste Aufstellung genehmigt werden muss, wenn bestimmte Größenordnungen überschritten werden. In diesem Fall war lediglich eine Anzeigepflicht notwendig.
Das Ordnungsamt von Mittenwald, unter der Leitung von Josef Stieglmeier, hat die Verantwortlichen bereits frühzeitig informiert, dass eine entsprechende Rückbauverpflichtung eingehalten werden muss. Die Veranstalter der Feier wiesen darauf hin, dass keine großen Künstler auftreten werden, um ein Übermaß an Schaulustigen zu vermeiden. Dies soll helfen, die friedliche Atmosphäre der naturgeschützten Buckelwiesen zu bewahren.
Die reibungslose Abwicklung und die Einhaltung der Vorschriften stehen somit im Vordergrund, um sowohl die Naturschutzbestimmungen zu achten als auch den Unmut der Anwohner so gering wie möglich zu halten. Gerade in einer Region, die für ihre natürliche Schönheit und landwirtschaftliche Bedeutung geschätzt wird, ist ein sensibler Umgang mit den Gegebenheiten von großer Bedeutung.
Die nächste Zeit wird zeigen, wie die ersten Holzgebäude in der idyllischen Landschaft ankommen und ob die Sorgen der Landwirte und Anwohner Gehör finden werden. Das Interesse an den verschiedenen Aspekten des Events bleibt hoch, speziell wie die Herausforderung eines temporären Baues in einem geschützten Gebiet verwaltet wird.