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Transparenz im Tarifdschungel: Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Strompreisen

Verbraucherzentrale erzielt am 16. Juli 2024 vor dem Landgericht Gera einen wichtigen Sieg gegen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck und die Hanwha Q Cells, da diese nicht ausreichend transparent über geplante Preiserhöhungen und Verbraucherrechte informierten, was in Zeiten der Energiekrise zunehmend relevant ist.

In einer entscheidenden Wende im Rahmen der Energieangebote in Deutschland hat das Landgericht Gera eine bedeutende Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für Verbraucherschutz und Transparenz bei Energiepreisen haben könnte. Inmitten des anhaltenden Drucks durch die Energiekrise haben zahlreiche Anbieter die Preise erhöht, oft ohne die erforderlichen Aufklärungen über die Gründe oder die Rechte der Verbraucher.

Das Gericht entschied in einem Fall, der auf den Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) zurückgeht. Der vzbv hatte festgestellt, dass viele Energieversorger, wie die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und die Hanwha Q Cells GmbH, gesetzliche Anforderung nicht erfüllten, die eine klare Kommunikation über Preiserhöhungen und besondere Kündigungsrechte vorschreiben. Dies berührte insbesondere die Informationspflichten, die durch das Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben sind. Diese Transparenz ist entscheidend, damit Verbraucher informierte Entscheidungen über ihre Energieverträge treffen können.

Preiserhöhungen während der Energiekrise

Im Rahmen seiner Ermittlungen hatte der vzbv zwischen Oktober 2021 und April 2022 rund 180 Schreiben von mehr als 70 Energieanbietern analysiert. Diese Untersuchung zeigt, dass die Preiserhöhungen, die während dieser Zeit stattfanden, oft auf intransparente und verwirrende Weise kommuniziert wurden. Ein besonders kritischer Punkt war, dass viele Schreiben nur die neuen Preise im Vergleich zu den alten Preisen aufführten, ohne die Gründe für die Erhöhung zu erläutern.

Ein Beispiel für eine solche Intransparenz war die Unternehmen Hanwha Q Cells, die gegen die gesetzlich vorgeschriebene klare Kommunikation verstoßen hatte. Sie hatten lediglich die Preiserhöhung in einer Tabelle dargestellt, ohne angemessene Informationen über die Hintergründe zu bieten. Dieses Urteil des Landesgerichts Dessau-Roßlau, das auf eine Klage des vzbv vom Jahr 2023 folgte, stellte einen Vorbote für die nun auch in Gera entschieden Fälle dar.

Der konkrete Fall in Gera betraf ein Schreiben, in dem die Stadtwerke den Kunden suggerierten, dass sie nichts gegen die Preiserhöhung tun könnten, während wichtige Informationen über das bestehende Sonderkündigungsrecht in kleinen Buchstaben und wenig sichtbar aufgeführt waren. Das Gericht stellte fest, dass diese Art der Kommunikation den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte und sprach sich für mehr Klarheit und Transparenz aus.

Rechtslage und Reaktion der Versorger

Nach dem Urteil erklärte Fabien Tief, ein Referent des vzbv, dass Energielieferanten gesetzlich dazu verpflichtet sind, klar und verständlich über Änderungen zu informieren. Das Urteil wird als positives Signal für eine verbraucherfreundlichere Praxis unter den Energieanbietern gewertet. Die einschlägigen Vorgaben erfordern, dass Verbraucher nicht nur informiert, sondern auch in der Lage – durch einfach gehaltene Mitteilungen – sind, schnelle Entscheidungen über ihre Verträge zu treffen.

Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH vermeldete, dass bereits Maßnahmen ergriffen wurden, um ihre Kommunikationsstrategien zu verbessern, nachdem Kunden Beschwerden über die damaligen Schreiben geäußert hatten. Sie haben die neuen Preisanpassungsschreiben seit 2022 an die geforderten Standards angepasst. Die Hanwha Q Cells GmbH reagierte bislang nicht auf Anfragen zu diesen Entwicklungen.

Die aktuelle durch die Energiekrise bedingte Situation hat zu deutlichen Preiserhöhungen bei Strom und Gas geführt. Insbesondere der Ukraine-Krieg hat die Preisentwicklung stark beeinflusst. Trotz der ursprünglich gesenkten Preise hat mittlerweile ein erneuter Anstieg der Kosten stattgefunden, was weitere Unsicherheiten für Endverbraucher bedeutet.

Die Bundesregierung hatte verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher eingeführt, darunter die sogenannte Preisbremse, die aber zum 31. Dezember 2023 auslief. Dies hat zu einer wiederholten, stark gestiegenen Preissituation bei neu abgeschlossenen Energieverträgen geführt. So wurde festgestellt, dass während ältere Verträge bei sechs Cent pro Kilowattstunde lagen, Verbraucher mit neuen Verträgen bis zu 40 Cent zahlen mussten.

Ein aktueller Bericht des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass die Strompreise Ende August erneut stark anstiegen, vergleichbar mit den Preisen von Januar 2024. Solche Entwicklungen haben die Wichtigkeit einer transparenten Kundenkommunikation umso mehr unterstrichen.

Die fortlaufenden rechtlichen Schritte des vzbv und die jüngsten Urteile der Gerichte könnten im weiteren Verlauf entscheidend sein, um die Kommunikation im Energiesektor zu reformieren und sicherzustellen, dass Verbraucher in Zukunft nicht nur informiert, sondern auch vor übermäßigen Preiserhöhungen geschützt werden.

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