Die Bedeutung des Kindergeldes für Schulabgänger
Der Übergang von der Schule ins Erwachsenenleben kann für Schulabgänger eine aufregende Zeit sein. Mit dem Ferienstart in dieser Woche endet die Schullaufbahn für viele Mönchengladbacher. Doch auch nach dem Schulende gibt es Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld zu erhalten.
Die Mönchengladbacher Arbeitsagentur weist darauf hin, dass auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das Kind eine Ausbildung, ein Studium, ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert. Selbst für eine Übergangsphase zwischen Schule und Berufsausbildung können Eltern für bis zu vier Monate weiterhin Kindergeld erhalten.
Es ist jedoch wichtig, dass Eltern ihre Anträge rechtzeitig einreichen, um die finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Sollte es eine längere Zeitspanne geben, in der das Kind weder in Ausbildung noch in einem Studium ist, müssen die Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz nachgewiesen werden. Die Arbeitsagentur empfiehlt, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Modalitäten des Kindergeldes zu informieren, um mögliche Unterbrechungen in der Zahlung zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass Schulabgänger und ihre Eltern sich über ihre Ansprüche in Bezug auf das Kindergeld informieren, um auch nach dem Schulabschluss finanziell abgesichert zu sein. Weitere Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur.
– NAG